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AGB's


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Schwimmschule Schwimmstunden Marion Virgens Ingolstadt


§ 1 Abschluss Vertrages (Fernabsatz §312 b III Nr. 6 BGB)

Anmeldungen können schriftlich (Fax, Post,online), telefonisch oder persönlich erfolgen. Eine Kursteilnahme ist mit dem Zeitpunkt der definitiven Anmeldung zu
einem terminisierten Kurs verbindlich, da zu jedem Kurs nur eine bestimmte Anzahl (4/5/7/8) an Personen aufgenommen werden kann. Bei Anmeldung per Mail, online, telefonisch oder persönlich werden die AGBs akzeptiert.

§ 2 Kursdauer und Bezahlung

Der Kurs (Schwimm, AquaFitnesskurs, etc)  erstreckt sich über 5-10 Kursstunden oder gebuchte Einzelstunden (30min/45 min/ 60min)
Die vereinbarte Kursgebühr ist grundsätzlich  sofort nach Anmeldung fällig (mit Abgabe der Anmeldung). Sie erhalten eine schriftliche Anmeldebestätigung und Rechnung. Bitte überweisen Sie den Betrag laut Rechnung zu besagtem Termin. Bei einem nicht bezahlten Kurs kann an der Schwimmstunde aus versicherungstechnischen Gründen nicht teilgenommen werden. Bei späterer Zahlung kann ihr Kurs an ein anderes Kind/ TN weitergegeben werden und sie bekommen einen neuen Anfangstermin.Bei Preiserhöhungen werden die Stundenzahlen gekürzt. Der Schwimmvertrag bleibt bestehen.Zahlung muss trotzdem laut Rechnung erfolgen. Ein Rücktritt/ eine Umbuchung ist hier dann leider nicht mehr möglich.

Widerrufsrecht: Ein Rücktrittsrecht § 312 b III Nr. 6 BGB  ist nicht möglich.


Die volle Kursgebühr (100%) für einen gebuchten Platz ist in jedem Falle fällig und zahlbar, wenn der Kurs angetreten wurde oder begonnen  hat, oder erst innerhalb 21 Tage vor Kursbeginn schriftlich abgesagt wird. Eine Absage von mehr als 21 Tage sind 50% des Kurspreises fällig, eine Absage von 30 Tage und mehr  vor Kursbeginn, pauschal eine Gebühr von 25 €.Die Absage gegenüber der Schwimmschule bedarf der Schriftform.Stornierung des Kurses nicht mehr möglich bei bereits einmal umgebuchten Kursen und wegen Zahlungsverzugs der Platz weitergeben wurde und der TN zu einem späteren Termin anfängt oder wenn der Kurs bereits begonnen hat. Bei Buchung einzelner Stunden kann nicht storniert werden.Der Kurs ist personenbezogen und kann nicht auf eine andere Person übertragen werden.

Bei Zahlungsverzug ist für jede Mahnung eine Mahnpauschale von 5,-- Euro fällig. Wollen oder müssen Sie den Kurs verschieben fallen 20 € Bearbeitungsgebühr an.(ein Verschieben des Kurses ist allerdings nur 1x möglich 21 Tage vor Beginn des Kurses, Zahlung muss aber sofort erfolgen. (alle Kursarten) Eine Auszahlung ist nie möglich.

 


§ 3 Krankheit (bei laufendem Kurs)

  1. Nichterscheinen (unentschuldigtes Fehlen) zum Unterricht begründet keine Rückerstattung von Kursgebühren. Nach Maßgabe freier Plätze in anderen Gruppen und in Absprache mit den Lehrerinnen der Schwimmschule können wegen Krankheit (abgesagte)Kursstunden des Schwimmschülers bis maximal zwei versäumte Unterrichtsstunden nachgeholt werden. (Flexikurs) , max. fünf Stunden bei Buchung eines Superflexikurses.Nachholung erfolgt nach Absprache mit Schwimmlehrer.
  2. Bei Fixkurs keine Nachholung möglich!
  3. angebotene Ersatzstunden können wegen Krankheit oder sonstiger Gründe nicht wiederholt werden.(Ersatzstunden finden in KÖ gleich im Anschluss statt)
  4. Die Krankmeldung muss spätestens 24 Stunden vor Kursbeginn erfolgen, Ingolstadt oder Wochenendkurs in Kösching oder an Feiertagskursen in Kösching ). In Kösching bis 8 Uhr des Kurstages. Unentschuldigte Unterrichtsstunden oder zuspät abgemeldete Stunden werden  nicht nachgeholt. Nicht wahrgenommene Ersatzstunden können auch im Krankheitsfall nicht wiederholt werden. Im Falle nachgewiesener Krankheit des Teilnehmers (Ärztliches Attest) und Unterrichtsausfall von mehr als 4 Stunden hintereinander wird auf Wunsch die versäumte Unterrichtszeit gutgeschrieben und bei Belegung eines neues Kurses verrechnet. Bitte sofort bekanntgeben, nachträglich eingereichte einzelne Atteste werden nicht akzeptiert (nur Flexikurs in Kösching) Umbuchung 20 € (nur 1x möglich)
  5. Unterbrechung: Diese Vereinbarung gilt für längstens 12 Monate ab Beginn des Kurses (Kurstag Stichtag). Nach Ablauf dieser Zeit kann der Kursteilnehmer keine Ansprüche mehr stellen.(20 €)
  6. PRIVATSTUNDEN / Erwachsenschwimmkurs/ Schwimmstilverbesserung/ Einzelstunden/ Schnupperstunde, Kraulkurs (einzeln oder in der Gruppe)
    Für diese Stunden gilt sinngemäß Punkt 1., 3.und 4. Werden vereinbarte Termine ohne Abmeldung oder zu spät abgemeldet, nicht wahrgenommen, wird die gesamte Stunde verrechnet.  
  7. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Nachholen der Kursstunden gleich im Anschluss,am selben Kursort oder Erstattung.
  8. Wenn sie den laufenden Schwimmkurs abbrechen wollen oder müssen (nur bis zur 2. Stunde und bei Flexikurs oder Superflexi IN KÖ) so werden 20 € Umbuchungsgebühren erhoben und sie können innerhalb eines Jahres fortfahren. Eine Auszahlung ist nicht möglich.Fixkurs keine Stornierung während des laufenden Kurses möglich.
  9. Gutscheine (personenbezogen, Art der Leistung im Gutschein zB. AquaFitness, Schwimmkurs, Schwimmstilverbesserung) sind innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Ausstellung einzulösen. Das aufgedruckte Datum auf dem Gutschein ist für die Einlösefrist maßgeblich. Aufgrund der Preiskalkulation und Kapazitätsplanung mit dem Badbetreiber ist eine längere Übernahme des Preissteigerungsrisikos nicht möglich. Diese Gutscheine sind nicht übertragbar (Versicherung). Eine Auszahlung ist nicht möglich.
    Reine Wertgutscheine (ohne Namen und Leistung) sind innerhalb der gesetzlichen Frist von 3 Jahren einzulösen. Nur diese Gutscheine sind (vor Antritt) jederzeit übertragbar. Eine Auszahlung ist nicht möglich.

§ 4 Haftung

  1. Für die Kursteilnehmer besteht Versicherungsschutz durch eine Betriebs-Haftpflicht-Versicherung. Die Aufsichtspflicht des/der Schwimmlehrers/in erstreckt sich ausschließlich auf die Kurszeit. Vor Schwimmkursbeginn und nach Schwimmkursende kann Schwimmstunden keine Verantwortung für die Schwimmschüler übernehmen. Der Kursteil./Erz.Ber. und eventuelle Begleitperson betreten und nutzen die Schwimmeinrichtung auf eigene Gefahr. In Ingolstadt nur mit gültiger Eintrittskarte!
  2. Die Schule haftet nicht für Diebstähle.
  3. Für mutwillig angerichtete Schäden an den Anlagen und Geräten der Schwimmschule haften Eltern für ihre Kinder.
  4. Für Schäden infolge höherer Gewalt haftet die Schwimmschule nicht
  5. Die Schwimmschule kommt für keine Schäden an Personen ( andere Badegästen ) und Material auf, die durch Teilnehmer vor oder nach Kursbeginn, im betreffenden Bad angerichtet werden auf.
  6. Lassen sie ihr Kind nie unbeaufsichtigt vor Kursbeginn in die Schwimmhalle oder gar ins Wasser!! Hier besteht kein Versicherungsschutz!!
  7. Die Schwimmschule übernimmt keine Haftung für Verletzungen und Schäden, die der Teilnehmer vor Beginn und nach Ende des Kurses erleidet oder wegen Selbstverschulden entstehen (Laufen in der Schwimmhalle etc.Holen sie ihr Kind bitte wieder pünktlich ab!!!!)
  8. Der Teilnehmer haftet für Verunreinigungen im Wasser und im Bad/ Umkleide/ Toilette - evententuelle Kursausfälle des Folgekurses müssen vom TN (oder Eltern bei Minderjährigen) selbst getragen werden und werden in Rechnung gestellt. Ebenso anfallenende Badgebühren, Reinigungskosten evetuell Sonderauslagen.

§ 5 Hausordnung und Sicherheit

Alle Weisungen die zur Sicherung und zum Schutz der körperlichen Gesundheit der Teilnehmer und anderer Badegäste notwendig sind, sind strikt zu befolgen (Ingolstadt, da öffentlicher Badebetrieb) In der Klinik bitte RUHE auf dem Weg in die Umkleide - hier wollen sich Patienten entspannen. Andernfalls ist der Kursleiter berechtigt, den entsprechenden Teilnehmer, der Weisungen nicht befolgt, vom Kurs auszuschließen, eine Erstattung des Kursbeitrages erfolgt nicht.
Bei groben Verstößen gegen allgemein verbindliche Verhaltensregeln können Kursteilnehmer ohne Ersatzansprüche vom Unterricht ausgeschlossen werden.
Lassen sie ihr Kind nie alleine ins Bad und auf keinen Fall vor Beginn des Schwimmkurses ins Wasser.
Die Teilnehmer sind verpflichtet, sich an die jeweilige zutreffende Hausordnung des betreffenden Bades zuhalten. Diese hängen in allen Bädern aus und können jederzeit gelesen werden. Weisungen des zuständigen Personals im betreffenden Bad sind unbedingt Folge zuleisten. Betreten sie die Schwimmhallen nie mit Strassenschuhen. Wenn Eltern in IN im Bad zuschauen wollen, bitte Eintrittskarte lösen und in Badekleidung erscheinen.

Keine Glasflaschen und kein Essen in den Schwimmhallen.

Die Teilnehmer unterliegen von Beginn bis Ende der Kursstunde den Weisungen des Kursleiters.


§ 6 Gesundheit

  1. Jedes Kind muss bei Antritt des Schwimmkurses sportgesund sein. Eine ärztliche Bescheinigung wird nicht verlangt, eine Untersuchung vor Kursbeginn aber dringend empfohlen.
  2. Mit dem Erscheinen zur Schwimmstunde wird bestätigt, dass das Kind / der Erwachsene keine schwerwiegenden Krankheiten (z.B. Organschäden, ansteckende Infektionen) hat und gesund ist.
  3. Kommt ein Teilnehmer trotz ansteckender Krankheit (z.B Bindeautentzündung) kann der Schwimmlehrer den Teilnehmer nach Hause schicken. Diese Stunde gilt als abgehalten.

§ 7 Rücktritt der Schwimmschule

Die Schwimmschule kann wegen Ausfall der Kursleitung, Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl 
oder vorübergehender Badschließung vom Vertrag zurücktreten.
In diesen Fällen werden Sie benachrichtigt und bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Übungseinheiten erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die Schwimmschule oder die Bäderbetriebe sind ausgeschlossen. Wir versuchen jedoch, dass wir eine andere Kursleitung für diesen Tag finden.
Im Fall der Verhinderung der Schwimmschule (z.B. wegen technischer Defekte, Krankheit der Schwimmlehrer oder sonstiger zwingender Gründe) kann der Teilnehmer keine Ersatzansprüche stellen. Es verlängert sich in diesem Fall die Vertragsdauer jeweils um die Zeit der Verhinderung. Kurse können wegen Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl zusammen gelegt oder abgesagt werden.Kurszeiten können sich ändern, nicht aber der Tag. Oder der TN kann entscheiden, ob er gegen einen Aufpreis den Kurs mit einer geringeren Gruppenstärke möchte.


Ingolstadt: Falls samstags im HB Süd West Wettkämpfe stattfinden oder das Hallenbad Süd West in den Sommermonaten (während der Freibadsaison) früher schließt, finden die Kurse im HB Mitte statt zu  geänderten Zeiten. Der Samstag als Kurstag bleibt bestehen und wird nicht geändert (Vorgabe: Stadtwerke Ingolstadt) Sie werden rechtzeitig schriftlich oder telefonisch informiert. Der Vertrag bleibt bestehen, ein Rücktritt des TN ist nicht möglich.

§ 8 Filmmaterial

Das Filmmaterial darf auf öffentlichen Seiten oder zu Werbezwecken genutzt werden.


§ 9 Gerichtsstand ist Ingolstadt



Stand: 01.08.04, aktualisiert 02.05.08, 21.02.12